Corona Info

Zur Corona Pandemie

Seite aktualisiert: 3.12.2022
(Das Neueste zuerst)


Aktuelle Stichworte (das Wichtigste zuerst):


- Buchungen für Fernreisen sind wieder in vollem Gange. Die Maskenpflicht im Flugzeug ist entfallen und die meisten Länder lassen Touristen wieder ungehindert einreisen. Nur China bietet ausländischen Touristen noch keine leichte Einreise.

- Rückkehr nach Deutschland: Seit Mittwoch, 1. Juni 2022 um 0:00 Uhr, gibt es mit Inkrafttreten der „Fünften Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete. Die Kategorie der Hochrisikogebiete ist entfallen. Einreisende brauchen derzeit keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Aktuelle Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete des RKI (Robert-Koch-Institut).

- Aktuelle Hinweise zu den internationalen Reisebeschränkungen der IATA HIER. Auch sollte der Reisende vorab klären, ob seine Reise- bzw. Krankenversicherung Reiserücktrittskosten oder medizinische Behandlung im Falle einer COVID-19 Infektion übernimmt.

- Unsere Reisepreise werden derzeit überarbeitet. Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage die aktuellen Preise, soweit verfügbar.

- Aktuelle Informationen zu den Reise-Restriktionen der einzelnen Länder wegen der Corona Pandemie erteilen wir gerne auf telefonische Anfrage. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese sich laufend ändernden Daten nicht immer zeitnah in die Reiseinformationen der einzelnen Länder aufnehmen können.

- Neue Flugtickets möchten wir für unsere Kunden nur noch anbieten, wenn die Reservierung langfristig aber die Ausstellung kurzfristig (max. 1 Monat vor Reisebeginn) durchgeführt werden kann. Monate lange Kredite an die Fluggesellschaften vor Reisebeginn und Monate lange gesetzwidrige Kredite nach einem Flugausfall möchten wir vermeiden.

- Für die vorgeschriebene Insolvenzversicherung der Veranstalter zur Absicherung der Kundengelder sind die gesetzlichen Voraussetzungen neu geregelt worden. Für uns als kleiner Veranstalter ändert sich nichts: Die Zahlungen unserer Kunden sind auch weiterhin durch die R&V Versicherung vollständig abgedeckt.


- Bhutan: Seit dem 23. September 2022 ist die eintägige Quarantänepflicht aufgehoben. Ab sofort werden die staatlichen SDF-Gebühren (Sustainable Development Fee) für ausländische Touristen auf 200 USD pro Person und Nacht erhöht, die zuvor 65 USD pro Person und Nacht betrug. Die Kosten für die Reisen (Hotels, Mahlzeiten, Transport, Reiseleiter usw.) müssen extra bezahlt werden.

- China: China bleibt weiterhin für den internationalen Tourismus geschlossen. Gründe sind die geringen Wirksamkeit der im Inland hergestellten Impfstoffe sowie die Tatsache, dass etwa 50% der über 60-jährigen immer noch nicht geimpft sind. Zig Städte sind seither immer wieder in wochenlangem Lockdown.

- Indien: Seit Ende November 2022 wurden die letzten Hürden zur Einreise fallen gelassen. Nun ist nur noch das Visum vorab zu machen: https://visumantrag.de/indien

- Indonesien: Ab 1.3.2022 verkürzt sich die Quarantäne für geboosterte Reisende von fünf auf drei Tage. Eine fünftägige Hotelquarantäne besteht für vollständige Geimpfte ohne Boosterimpfung sowie eine siebentägige Quarantäne für noch nicht vollständige Geimpfte.

- Kambodscha: Impfbescheinigung oder negativer Schnelltest bei der Einreise (5 US$).
- Laos: Impfbescheinigung oder negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Visa bei Einreise für 40 US$ erhältlich oder E-Visa: https://laoevisa.gov.la/index

- Nepal: Impfbescheinigung oder negativer PCR-Test. Näheres zu den Einreisebedingungen nach Nepal hier!

- Sri Lanka: Derzeit finden wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage Demonstrationen gegen die Regierung statt, welche auch den Tourismus behindern. Seit Januar 2022 lässt der Inselstaat wieder Besucher einreisen. Für vollständig geimpfte Besucher der Insel im Indischen Ozean ist bei der Einreise keine Quarantäne mehr nötig. Auch Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, werden nun anerkannt. Ungeimpfte müssen bei Einreise nach Sri Lanka weiterhin einen PCR-Test machen und in einem zertifizierten Hotel einchecken. Es gelten besondere Hygienekonzepte.   

- Thailand: Seit dem 1. Oktober 2022 müssen Thailand-Urlauber weder einen Corona-Impfnachweis noch einen negativen Test vorlegen. Außerdem müssen Infizierte mit nur milden Symptomen sich nicht mehr isolieren. Es reicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten.

- Vietnam: Vollständige Öffnung für den Tourismus. 15 Tage Visa bei Einreise. Für längeren Aufenthalt e-Visa.


- Die Rückzahlungen der Fluggesellschaften für stornierte und abgesagte Flüge sind auch nach über zwei Jahren noch nicht alle abgeschlossen. Die Thai Airways z.B. befindet sich in einem staatlichen Sanierungsverfahren und die Auszahlungen wurden gestoppt. Wann und ob es zu Erstattungen kommt, ist zur Zeit nicht absehbar.

- Auch Rückzahlungen von bereits gezahlten Reisen für ausländischer Leistungsträger an uns als Veranstalter sind bislang nur teilweise erfolgt, da diese Firmen zahlungsunfähig wurden, ihr Personal freigestellt oder die Einrichtungen geschlossen haben.

- Einige Reisebüros und Veranstalter erheben nicht rückzahlbare Beratungs- und Serviceentgelte .

- Die Bundesregierung stellte für die Rückholflüge aus Asien im April 2020 pro Person 600 € in Rechnung.


Danksagung

Weiterhin möchten wir uns ganz herzlich bei den vielen Kunden bedanken , welche sich wegen des durch COVID-19 bedingten Ausfall ihrer gebuchten Reisen schnell mit uns auf faire Storno-, Umbuchungs- und Guthaben-Vereinbarungen geeinigt haben.  Die Situation ist sowohl für uns als auch Sie als unsere Kunden absolut ungewöhnlich und belastend, und kann mit normalen Regeln und Verfahren nicht bewältigt werden.


Die Probleme der Veranstalter

Das erste Problem der Reiseveranstalter und Reisebüros ist ja, dass sie auch bei unverschuldeter Absage der Reise den gesamten Reisepreis zurückzahlen müssen, also auch jene ca. 20% der Kosten für Büroräume, Mitarbeitergehälter und Sozialabgaben, Reisekosten, Messeteilnahmen, Schulungen, Werbung und Internetauftritt, Kataloge und Drucksachen, Betriebsgewinn, Steuern, Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten, Beiträge und Gebühren, Kommunikation, Geldverkehr, Reisevermittlerprovisionen usw.  Kein Mensch käme auf die Idee, der Arzt müsse Geld zurück zahlen wenn der Patient nicht gesundet, der Anwalt müsse zurückzahlen wenn der Prozess verloren geht usw. Aber der Reiseveranstalter (ebenso wie Event-, Sport-, Konzertveranstalter) soll alles zurückzahlen. Dieses verbraucherfreundliche Gesetz war nicht für den Fall einer Pandemie gedacht und gemacht.

Das zweite Problem der Reiseveranstalter und Reisebüros ist, dass die günstigsten Flugtickets meist bei Buchung voll bezahlt werden müssen und oft nicht erstattbar sind. Muss die Reise z.B. wegen Reisewarnung, Gefährlichkeit oder Unzumutbarkeit im abgelegenen Zielgebiet storniert abgesagt werden, die Fluggesellschaft fliegt aber weiterhin z.B. in die Hauptstadt, wird sie den Flugpreis dem Veranstalter nicht rückerstatten.

Das dritte Problem der Reiseveranstalter und Reisebüros ist, dass Kundengelder in der Regel Wochen vor der Reise an die (ausländischen) Leistungsträger weitergeleitet werden und man im Rückerstattungsfall auch auf die (oftmals nicht zu verwirklichende) Rückerstattung der Leistungsträger, besonders auch der Fluggesellschaften, angewiesen ist.

Das vierte Problem der Reiseveranstalter und Reisebüros ist, dass – ähnlich wie bei der Veranstaltung eines Musik- oder Sportereignisses – die Kosten nicht nur durch das Ereignis selbst (hier: die Reise), sondern bereits im Vorfeld sowie bei der Nachbearbeitung entstehen.

Das fünfte Problem der Reiseveranstalter und Reisebüros ist, dass im Falle der Unmöglichkeit der Reise alle Buchungstätigkeiten rück-abgewickelt werden müssen, eine zusätzliche Arbeit die von niemandem bezahlt wird. 


Wie es bei uns weiter geht

Wir von MAYA-TRAVELS hatten, ebenso wie unzählige Kollegen in der Touristikbranche (sowie den meisten Veranstaltungsbranchen) weltweit, seit dem Frühjahr 2020 keine neuen Reisebuchungen mehr. Statt dessen wurden alle Reisen die bis zu einem Jahr im Voraus für Reisen bis Ende 2020 gebucht worden waren, nach und nach storniert und mussten rück-abgewickelt werden. Die Rückzahlungen für seit Monaten geleistete Arbeit und/oder bereits ins Ausland transferierte Gelder hatten auch unsere Liquidität erschöpft. Daher haben wir unsere Kosten auf ein Minimum heruntergefahren und sind – auch dank staatlicher Überbrückungshilfen – in der Lage, in unseren den Privaträumen angegliederten Büroräumen weiterzuarbeiten, was uns ermöglicht, als Firma zu überleben. Wir freuen uns, dass seit Sommer 2022 wieder neue Reisebuchungen eingehen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Joachim Caspary
 
MAYA-TRAVELS Joachim Caspary e.K., 
Rastorfer Ring 14, 
84329 Wurmannsquick, 
Tel: 08725/9659470



Lesen Sie auch den
Essay von Joachim Caspary:

* P.S.: Rückerstattungen / Gutschriften der Fluggesellschaften:
Wir haben für alle Kunden, deren bereits bezahlte Flüge gestrichen wurden, Rückerstattungen angefordert. Dazu wurde uns häufig mitgeteilt, dass die Bearbeitung mehrere Wochen bzw. Monate in Anspruch nehmen wird. Viele Rückerstattungen haben wir bereits erhalten und an unsere Kunden weitergeleitet, viele andere aber noch immer nicht. Inzwischen werden allerdings meist nur Gutscheine angekündigt. Was aber nützt ein Gutschein z.B. für einen Flug Kathmandu - München, wenn man dazu erst nach Kathmandu hin fliegen muss und der Einfachflug ca. 600 € kostet, der Hin- und Rückflug ca. 800 €?
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