Zwar können Bücher spätestens seit der Erfindung des Buchdrucks vor über 500 Jahren durch Johannes Gutenberg relativ leicht vervielfältigt werden. Aber erst die billig gewordene Informationstechnologie ermöglicht heute jedem kinderleicht Musik, Filme oder Literatur massenhaft ohne Qualitätsverlust zu kopieren. Dies führt einerseits zur leichten Verfügbarkeit der künstlerischen Produkte zu privaten oder geschäftlichen Zwecken, andererseits zu massenhaften Gewinneinbrüchen vieler Kunstschaffender.
Daher stehen sich nun zwei scheinbar unvereinbare Auffassungen gegenüber: Die Schöpfer von Musik, Bildern, Literatur, Patenten und deren Vermarkter, im Folgenden kurz Künstler genannt auf der einen Seite und die Konsumenten dieser Werke auf der anderen Seite.
Die Ersteren fordern von den Letzteren eine angemessene Bezahlung für den Konsum ihrer Werke. Die Konsumenten wünschen jedoch ungehinderten Zugang zu allen Werken, zumindest für private Zwecke, ohne Kriminalisierung der Vervielfältigung durch Rechtewahrer wie die GEMA oder gierige Abmahn-Anwälte.
Meinen Vorschlag, die Vergütung für den Konsum geistiger Werke auf freiwillige Basis zu stellen, möchte ich hier erläutern und begründen.
Materielle und geistige Werte kann man nicht gleichsetzen, obwohl viele Künstler das gerne hätten. Es geht hier einfach um den Unterschied zwischen endlichen und unendlichen Ressourcen. Ein Gegenstand ist immer nur einmal vorhanden. Eine Kopie davon ist nur eine Kopie. Bücher, Bilder, Musik usw. sind keine Gegenstände, sondern Ideen. Sind diese einmal in der Welt, kann man sie heute eben billig, unbegrenzt und qualitätsverlustfrei kopieren. Früher war das mühsamer: Man musste sie nachschreiben, nachspielen, nacherzählen oder nachmalen.
Schon in der Terminologie der Kontrahenten wird die Wertigkeit ausgedrückt: Die Kunstschaffenden sprechen martialisch von „Raubkopie“; die Vertreter der freien Verfügbarkeit nennen es harmlos „Download“. Juristisch gesehen ist ein Raub die Wegnahme einer Sache mit Gewalt; ohne Gewalt ist es Diebstahl. Abgesehen von dieser falschen Bezeichnung ist es aber fraglich, inwieweit man eine „geistige Sache“ überhaupt wegnehmen kann, indem man sie vervielfältigt. Das Kunstwerk ist ja damit nicht weggenommen; der Kunstschaffende hat es nicht verloren. Er erhält lediglich nicht den Lohn, den er für seine Kreativität erwartet.
Der derzeit praktizierte Schutz des geistigen Eigentums durch die Kunstschaffenden, ihre Verleger und Verwerter sowie deren Anwälte führt einerseits im Extremfall zu exzessivem Reichtum der „Stars“, andererseits zu zermürbenden Gebühren und Strafen für viele Bewunderer dieser Werke und ihrer Schöpfer, auch solche sehr jungen Alters. Dies entspricht zwar unserem kapitalistischen Wirtschaftssystem mit exzessiv ausgelegtem Eigentumsbegriff, ist aber ethisch bedenklich. Zahlreiche Schaffende in vielen Bereichen erhalten für ihre geistigen Schöpfungen erst dann eine Entlohnung, wenn ihre Idee umgesetzt wird, wie z. B. ein Event- oder Reiseveranstalter, ein Architekt oder ein Designer sein ausgearbeitetes Werk dem Kunden auch verkauft. Die Ausarbeitung an sich, die den größeren Teil der Arbeit darstellen kann, kann der Interessent gefahrlos verwerten, ohne dass Schöpfer eine Entlohnung für seine Arbeit zukommt.
Andererseits werden Werke längst verstorbener Künstler von den Rechteinhabern weiterhin auf Kosten der Konsumenten vermarktet, ohne das der eigentliche Künstler davon etwas hat.
All diese Absurditäten könnten mit einer einfachen Lösung abgestellt werden, welche einen ethisch vertretbaren Kompromiss darstellen könnte: Die Konsumenten zahlen dem Künstler freiwillig Geld für seine Kreation. Warum sollte man, begeistert von einem Werk, nicht vor oder nach dessen Konsum dem Schöpfer des Werkes eine angemessene finanzielle Anerkennung zukommen lassen. Die Angemessenheit kann sich nach der Wertschätzung, der Bedürftigkeit, der eigenen Leistungsfähigkeit bemessen. Sind wir wirklich so von Geiz, Gier und Abzocker-Mentalität vergiftet, dass das nicht funktionieren kann? Es funktioniert doch bereits, z.B. im „Charity“-Bereich: Ständig werden Milliarden für gemeinnützige Organisationen gespendet, ohne dass die Spender dazu gezwungen sind. Diese Organisationen müssen sich mit guter Arbeit und ordentlicher Public Relation um die Gunst der Spender bewerben und können im Gegenzug mit ständigen Einnahmen rechnen und planen. Warum sollte dies nicht auch ähnlich im Kunst schaffenden Gewerbe funktionieren?
Zudem haben die Künstler immer noch die Möglichkeit, durch Auftritte, Konzerte, Vorlesungen, Vorträge, Fan-Artikel usw. direkt Geld zu verdienen.
Guten Künstlern wird es sicher gelingen, durch die vorgeschlagene Vorgehensweise ihr Einkommen zu sichern. Den dazu notwendigen Beliebtheits- und Bekanntheitsgrad müssen sie sich ohnehin auf steinigem Wege erst erkämpfen.
Joachim Caspary 2012